- Neue Regeln für den Sport - Bundesregelung zur Notbremse

Auszug aus dem Schreiben der Bäder, Sport und Freizeit GmbH vom 28.04.2021

„…nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt sind gemäß der angepassten Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 24.04.2021 folgende Regelungen im Sport einzuhalten. 

Weiterhin sind sportlichen Aktivitäten nur als Individualsport zulässig. Angebote des Freizeitsportes bleiben nach wie vor unzulässig. Das bedeutet, dass der reguläre Betrieb auf der Sportanlage, dem Vereinsheim, dem gemeinsamen sitzen & debattieren über den Trainings- oder Spielerfolg etc. nicht möglich ist. Ein Betrieb kann lediglich im Rahmen des Individualsports (allein, zu zweit oder mit den Personen des eigenen Hausstandes) erfolgen. Die Nutzung der Umkleiden und Duschen ist nicht gestattet. Voraussetzung für die Öffnung der Sportanlagen ist weiterhin ein Hygienekonzept.  

Nach dem neuen § 28b Abs.1 Nr. 6 Infektionsschutzgesetz ist Sport … nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden …, wenn

  1. die Anwesenheit von Zuschauern ausgeschlossen ist,
  2. nur Personen Zutritt zur Sportstätte erhalten, die für den Wettkampf oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind, und
  3. angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden.             

Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Ausübung von Sport ferner zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern; Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen.“

In der Stadt Salzgitter bedeuten die Regelungen zum Sport mit Kindern (bis 14 Jahren) konkret: 

  • Die Sportausübung mit Kindern bis 14 Jahren ist max. in 5-er Gruppen, im Freien und nur kontaktlos zulässig.
  • Der Übungsleiter muss vor jedem Training ein negatives Testergebnis vorlegen, welches nicht älter als 24 Std. ist.
  • Der 24-Stunden-Test kann an einem Tag für mehrere Gruppen/mehrere Trainingseinheiten gelten, muss bei „Ablauf“ dann wieder erneuert werden.
  • Das Gesundheitsamt setzt voraus, dass Trainer selbstständig ihrer Verantwortung nachkommen.
  • Hierfür gilt ein von der Apotheke, Schnelltestzentrum, o.ä. schriftlich bestätigter negativer Test. Aber auch ein Selbsttest, der vor Ort vor dem Betreiber (hier: dem Vereinsvorstand) durchgeführt wird, ist möglich.
  • Anerkannte Selbsttests sind aufgelistet unter: https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html.
  • Bei vollständig geimpften Übungsleitern (mindestens 14 Tage nach der zweiten Impfung) kann auf die vorgeschriebene Testung verzichtet werden.
  • Wichtig ist hierfür, dass bei einer Kontrolle durch die Ordnungsbehörden die negativen Testnachweise bzw. Nachweis der Impfbescheinigung erbracht werden.
  • Die Testnachweise der Übungsleiter sind aufzubewahren.

Ende des Auszuges.

Der MTV Salzgitter wird in der nächsten Zeit mit den ersten Angeboten für Kinder unter 14 Jahren beginnen. Nähere Informationen erhalten Sie von den Übungsleitern.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihr MTV Salzgitter e.V.