- Corona NEWS

Liebe MTVer,

momentan gibt es fast tägliche Änderungen in den Regeln zur sportlichen Betätigung im Freien wie in geschlossenen Räumen. Anbei die neuste niedersächsischen Corona-Verordnung für den Sportbereich bei einer Inzidenz unter 50.

Grundlage Mail von der Bäder, Sport und Freizeit Salzgitter GmbH:

 

Nach § 16a Absatz 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung sind die wichtigste Voraussetzungen für den Freizeit- und Amateursport unter freiem Himmel:

-          Vorliegen eines Hygienekonzepts nach § 4 der VO (Kontaktdatenerfassung, Hygienevorschriften, etc.).

-          Nutzung der Umkleideräume und Duschen ist nicht zulässig 

-          Geräteräume oder Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandsgebots betreten und genutzt werden.

-          Training in Gruppen von bis zu 30 Personen zzgl. betreuender Personen ist erlaubt. Kontaktsport ist zulässig. 

-          sonstige kontaktfreie Gruppenangebote in beliebig großen Gruppen (10m² pro Person oder 2m Abstand).

-          Vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mit einberechnet.

-          Für volljährige Personen, die Kontaktsport in Gruppen (max. 30 Personen) betreiben, sowie unabhängig vom Alter für deren Trainerinnen, Trainer und betreuende Personen der § 5 a zur Testung. Somit müssen alle volljährige Personen die Kontaktsport (wie Fußball, Handball, Football, etc.) betreiben, negativ getestet (nicht älter als 24 Stunden), geimpft oder genesen sein.

Für die sonstigen kontaktfreien Gruppenangebote unter freiem Himmel gilt weiterhin keine Testpflicht nach § 5a.

Nach § 16 Absatz 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung gilt für den Freizeit- und Amateursport in geschlossenen Räumen (wie Sport- und Reithallen):

-          Vorliegen eines Hygienekonzepts nach § 4 der VO (Kontaktdatenerfassung, Hygienevorschriften, etc.).

-          Nutzung der Umkleideräume und Duschen ist nicht zulässig.

-          Geräteräume oder Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandsgebots betreten und genutzt werden.

-          Training in Gruppen von bis zu 30 Personen zzgl. betreuender Personen ist erlaubt. Kontaktsport ist zulässig. 

-          sonstige kontaktfreie Gruppenangebote in beliebig großen Gruppen (10m² pro Person oder 2m Abstand).

-          Vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mit einberechnet.

-          Für alle volljährigen Sportlerinnen, Sportler und unabhängig vom Alter für Trainerinnen, Trainer sowie betreuende Personen gilt die Testpflicht nach § 5a.

Die Öffnung der städtischen Sporthallen kann voraussichtlich zum 14.06.2021 erfolgen. Eine Abfrage und weitere Informationen zur Wiederaufnahme des Hallensports erhalten Sie in den kommenden Tagen.

Auch wir haben geplant, unsere MTV Hallen wieder unter den gegebenen Vorschriften zu öffnen. Benötigen aber durch die Fülle der Informationen noch ein wenig Zeit um ein Sportprogramm Outdoor / Indoor zu erstellen. Bitte habt Verständnis dafür.

Die Übungsleiter und der Vorstand stehen Euch gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Vielen Dank.